Technische Voraussetzungen

Rahmenbedingungen für Shows mit Morgenstern

Gerade unsere Bühnenshows sind sehr aufwändig gestaltet und kommen dann am besten zur Geltung, wenn ein paar Voraussetzungen gegeben sind…

In der Regel wird eine Veranstaltung nicht daran scheitern, wenn die eine oder andere Voraussetzung nicht gegeben ist. Aber die machbare Qualität wird dann entsprechend eingeschränkt sein. Bitte prüfe als Veranstalter unbedingt, ob es solche Einschränkungen gibt und rede vor einer Buchung mit mir darüber. Vielleicht können wir Lösungen finden. Zumindest kann ich Dir aber die Nachteile bei einer gegebenen Einschränkung genauer erläutern.

Wie viel Platz wird benötigt?
Meine Bühnenprogramme erfordern in der Regel eine freie Fläche von mindestens 4 x 4 Metern. In der Tiefe reichen in Ausnahmefällen auch schon mal 2,5 Meter, was aber schon mit erheblichen Einschränkungen verbunden wäre. Optimal ist eine Breite ab 6 Metern bei einer Tiefe ab 4 Metern. Die lichte Höhe über dieser Bühne sollte mindestens 2,5 bis 3 Meter betragen. Absolute Untergrenze für die Höhe ist 2,2 Meter ab Bühnenoberkante. Dieser Bühnenraum muss frei von jeglichen fest eingebauten Objekten (Altar, Taufbecken, etc) sein. Außerdem sollte in sakralen Räumlichkeiten kein Vorbehalt gegen die optische Umgestaltung durch meine Bühnendekoration bestehen. Optimal ist, wenn außerhalb dieser Bühnenfläche (oder ab 3 Meter über der Bühne) eine Projektionsfläche frei bleibt, die von allen Zuschauern einsehbar ist.

Muss die Bühne erhöht sein?
Es ist sehr ratsam, die Bühne um mindestens 40cm (besser 60 cm) zu erhöhen. Ab 40 Zuschauern wird es bei einer ebenerdigen Bühne Probleme geben, weil die hinteren Reihen keinerlei Objekte unter Hüfthöhe erkennen können. Gerade kleinere Kinder haben dann überhaupt keine Chance mehr irgendetwas auf der Bühne zu sehen. Wenn eine Bühne speziell für die Veranstaltung aufgebaut wird, so rate ich zu den Standard-Bühnenpodesten (2 x 1 Meter, mindestens 8 sind davon erforderlich) mit verstellbaren Fußlängen, um ggf. Höhendifferenzen ausgleichen zu können. Es ist für mich sehr wichtig, dass der Bühnenboden absolut eben ist und ohne Stufen verläuft, an denen kleinere Möbelrollen hängen bleiben können. Falls eine Bühne aufgebaut wird, sollte bitte unbedingt auch an mindestens zwei Treppenaufgänge gedacht werden (einer zum Zuschauerraum und einer nach hinten, ggf. seitlich). Bei Bühnenhöhen über 60 cm sollte die Bühnenkante aus Sicherheitsgründen deutlich gekennzeichnet sein (nachleuchtende Klebestreifen) oder über ein Geländer verfügen. Erfahrene Bühnenbauer oder Verleihfirmen kennen sich mit den einschlägigen Vorschriften zur Unfallverhütung bestens aus.

Die Sache mit dem Einblickwinkel und Abstand
In der Zauberkunst entstehen manche Illusionen nur bei der Betrachtung aus einem eingeschränkten Einblickwinkel. Bei einer 4 Meter tiefen Bühne und einer Saalbreite von ca. 15 Metern wird dieser optimale Winkel von 90° nach vorne in der Regel dann erreicht, wenn die Bestuhlung nur vor der Bühne aufgebaut wird und die ersten Stuhlreihen nicht die volle Breite des Saales nutzen. Bei tieferen Bühnen gibt es in der Regel gar keine Probleme, wenn nur vor der Bühne bestuhlt wird. Lässt sich eine seitliche Bestuhlung nicht vermeiden, so muss dies unbedingt vorher abgeklärt werden, da unter diesen Umständen einige meiner Programme gar nicht und andere nur eingeschränkt tauglich sind. Eine »Rundum-Bestuhlung« ist leider für keines der Programme tauglich. Der Abstand der Bühnenvorderkante zur ersten Stuhlreihe sollte mindestens 1 bis 2 Meter betragen, kann aber nach Absprache auch geringer ausfallen. Besonders bei hohen Bühnen (über 60 cm) ist allerdings der Abstand eher zu vergrößern, damit für die ersten Reihen die Bühne überhaupt gut einsehbar wird. Ist der Zuschauerraum ähnlich einem Kinosaal mit ansteigenden Sitzreihen ausgestattet oder gibt es Balkone, muss dies ebenfalls unbedingt vorher abgesprochen werden, da ein Einblick von oben spezielle Einschränkungen bei der Auswahl der Effekte mit sich bringt.

Ohne Dunkelheit kein Licht…
In meinen Programmen setze ich eine moderne computergesteuerte Licht- und Tonanlage ein. Das Licht dient dabei nicht primär zum Ausleuchten der Bühne (damit man mich sieht), sondern soll die jeweilige Stimmung mit vorbereiten und den Ort der Handlung in den Focus setzen. Diese Effekte erreiche ich natürlich nur dann, wenn der Rest des Saales halbwegs dunkel bleibt. Eine Möglichkeit den Saal komplett zu verdunkeln ist also Voraussetzung für den Einsatz der Lichttechnik und natürlich auch für eine kontrastreiche Projektion, sofern diese im Programm vorgesehen ist. Natürlich geht es auch ohne Lichtanlage. Aber das würde ich dann vergleichen mit dem Genuss eines guten Spielfilms auf dem Display eines Handys. Wer nie etwas anderes erlebt hat, der wird sich darüber freuen. Wer aber schon einmal dasselbe Programm mit voller Technik erlebt hat, der wäre sehr wohl enttäuscht.

Ohne Strom auch kein Licht…
Die Beleuchtungsanlage benötigt natürlich eine Menge Strom. Je nach Saalgröße setze ich bis zu 5 kW für Licht und Effekte ein. Eine normale Steckdose liefert bei 16 A Absicherung maximal 3,6 kW. Dies aber auch nur, wenn wirklich kein anderer Verbraucher am selben Stromkreis (selbe Sicherung) betrieben wird. Am liebsten ist mir daher bei allen Veranstaltungen, wenn ein Drehstromanschluss (manchmal auch Starkstromanschluss genannt, dicke rote Dose) vorhanden ist. Dieser kann maximal 30 Meter von der Bühne entfernt sein, sofern eine Möglichkeit besteht, von dort mein dickes Verlängerungskabel so zu verlegen, dass keinerlei Fluchtwege gekreuzt werden oder Stolperfallen entstehen. Alternativ können oft auch einfach mehrere Stromkreise (Sicherungen) mit jeweils 16 A verwendet werden. Optimal sind in diesem Falle 3 einzeln mit 16 A abgesicherte Stromkreise, für die Steckdosen in Bühnennähe vorhanden sind (notfalls über Verlängerungskabel) und an denen während der Veranstaltung und Proben keinerlei weitere Verbraucher (Waffeleisen, etc.!!!) betrieben werden sollten. Bitte kläre als Veranstalter diese Dinge unbedingt im Vorfeld ab. Wir haben oft starke Zeitverzögerungen beim Aufbau, weil wir dann erst mühsam ermitteln müssen, welche Steckdosen an welchen Sicherungen angeklemmt sind und welche weiteren Verbraucher (Saallicht, etc) mit welcher Leistung ebenfalls an diesen Stromkreisen betrieben werden. Ein guter Hausmeister kann diese Fragen oft beantworten oder sich zumindest darum kümmern. Bitte gib Dich auch nicht mit einer Auskunft »da müsste so eine rote Dose vorhanden sein« zufrieden, sondern lasse prüfen, ob die Dose tatsächlich immer noch vorhanden ist und ob sie vor allem auch betriebsbereit ist. Wir haben mehr als einmal erlebt, dass versprochene Stromanschlüsse seit Jahren außer Betrieb genommen und dann kurzfristig nicht aktivierbar waren.

Voraussetzungen für Pyroeffekte und Feuer
Bei den meisten Programmen setze ich in der EU zugelassene (BAM-Nr.) Bühnenpyroeffekte der Klasse T1 oder offene Flammen ein. Der für diese Effekte vorgeschriebene Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien lässt sich eigentlich immer problemlos einhalten. Trotzdem sollten alle extrem leicht entzündlichen Materialien von der Bühne entfernt werden. Bei einer Deckenhöhe von mindestens 3 Metern über der Bühne besteht keinerlei Gefahr einer Beschädigung der Decke. Sollte der Bühnenboden extrem empfindlich sein, so müssen wir im Vorfeld abklären, ob zur Sicherheit eine Unterlage erforderlich ist (auch wegen der manchmal eingesetzten Flüssigkeiten könnte dies dann erforderlich werden). Die Zuschauer sollten einen Mindestabstand von 3 Metern zu dem Effektsatz haben. Bei einem Abstand der ersten Stuhlreihe von 1-2 Metern zur Bühnenvorderkante ist dies aber gewährleistet. Aus Sicherheitsgründen sollte zusätzlich zu einem in der Regel hinter dem Bühnenvorhang platzierten Feuerlöscher noch ein betriebsbereiter Feuerlöscher in Deinem Saal vorhanden sein. Während der Veranstaltung möchte ich einen konkret benannten Ansprechpartner haben, der diesen Feuerlöscher im Falle eines Feuers auch bedienen kann und wird.
Für den Einsatz von Feuer und Pyroeffekten bei öffentlichen Veranstaltungen gibt es in Deutschland und den angrenzenden Ländern diverse rechtliche Voraussetzungen und Bestimmungen. Die sogenannten Versammlungsstättenverordnungen sind in Deutschland Ländersache und regeln die Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen. Danach kann Feuer in solchen Veranstaltungen auf der Bühne nur dann eingesetzt werden, wenn eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Diese wird nur unter ganz engen Bedingungen erteilt (u. a. muss eine »Brandwache« vorhanden sein, das ist ein Feuerwehmann, der hinter dem Vorhang auf der Bühne sitzt). Ab einer gewissen Zuschauerzahl müssen zum Beispiel Fluchtwege und brandschutztechnische Trennung von Bühne und Zuschauerraum (»eiserner Vorhang«) gegeben sein. All diese Auflagen greifen aber oft bei meinen Veranstaltungen nicht, da »gottesdienstlich genutzte Räume« ausdrücklich von den Versammlungsstättenverordnungen ausgenommen sind (sonst dürfte noch nicht einmal ohne Ausnahmegenehmigung eine Kerze auf der Bühne angezündet werden). Bitte beachte aber, dass der Veranstalter, also Du, für die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen verantwortlich ist. Gegebenenfalls lasse Dich von der örtlichen Feuerwehr beraten, denn das wird Euch auch für zukünftige Veranstaltungen anderer Art Klarheit bringen. Unabhängig von der Versammlungsstättenverordnung greift beim Einsatz der Bühnenpyroeffekte auch noch das sogenannte »Sprengstoffgesetz«. Aber keine Angst, das tut es auch bei Silvesterraketen und die von mir eingesetzten Effekte sind wesentlich harmloser. Dieses Gesetz verlangt, dass der Einsatz von T1-Effekten mindestens 14 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt vom Veranstalter angezeigt wird (das ist also keine Genehmigung, sondern nur ein Anzeigen, welches auch keinerlei Gebühren kostet). Um Dir diese Arbeit zu erleichtern, habe ich ein entsprechendes Schreiben vorbereitet. Du kannst es als WORD-Datei herunterladen und nach Anpassung auf Eurem Briefpapier ausdrucken. Viele kleinere Ordnungsämter sind leider mit einer solchen Anzeige überfordert, weil sie noch nie etwas damit zu tun hatten und schalten dann sicherheitshalber die zuständige Berufsfeuerwehr ein. In diesem Schreiben macht es sich daher gut, wenn Du gleich angibst, dass ein erfahrener Mitarbeiter der (freiwilligen) Feuerwehr bei der Veranstaltung anwesend ist. Oft gibt es solche Mitarbeiter ja im engen Umfeld. Notwendig ist dies aber nicht, es hilft nach meiner Erfahrung aber, um Nachfragen vom Ordnungsamt vorzubeugen.

Beschallungsanlage
Wenn Ihr in Euren Räumlichkeiten über eine gute Beschallungsanlage verfügt und sogar ein professionelles Mischpult und super Mikrofone habt, so ist dies erfreulich. Trotzdem bestehe ich auf dem Einsatz meiner ganz speziellen Funkmikrofone und meines Mischpultes. Dessen Ausgang kann dann gerne auf Euer Mischpult gelegt werden, sofern entsprechend eingewiesene Mitarbeiter schon beim Aufbau und dann auch während der Show anwesend sein können. Falls Du diese Einrichtungen (oder einen abrufbaren Mitarbeiter) nicht stellen kannst, bringe ich meine PA-Anlage mit. Räume bis zu 200 Zuschauern können damit problemlos beschallt werden. Wenn Ihr ebenfalls über Funkmikrofone und andere Funkübertragungseinrichtungen (Fernschalter, Ton oder Video) in Euren Räumlichkeiten verfügt, so sollten diese bitte für unsere Veranstaltung komplett ausgeschaltet werden, um meine komplexe Elektronik für die Bühnentechnik nicht zu stören. Für einige Veranstaltungen benötige ich einen Techniker, der unsere Bühnentechnik (Licht und Ton) während der Veranstaltung überwacht und nach einer Einweisung und Probe auch bedienen muss. Unter Umständen und nach vorheriger Absprache sollte dieser Techniker von Dir gestellt werden. In diesem Falle müssen wir bitte im Vorfeld miteinander diskutieren, wie das ablaufen soll.

Auf- und Abbau
Die Aufbauzeiten bei Einsatz der vollen Bühnentechnik sind erheblich. Selbst wenn alle Fragen im Vorfeld geklärt werden konnten (was fast nie der Fall ist), benötigen wir mindestens 3 bis 4 Stunden. Zusätzlich sollte nach dem Ende des Aufbaus Zeit für Ton-, Licht- und Stellproben verbleiben und der Einlass zur Sicherheit erst nach einer weiteren Pause von 30 Minuten erfolgen, in denen die Möglichkeit einer geistlichen Sammlung und Gebetsgemeinschaft gegeben ist. Mit anderen Worten: Wir müssen mit dem Aufbau mindestens 4 Stunden vor Veranstaltungsbeginn starten können. Bitte kläre, ob für uns die Räume dann auch frei zugängig sind, und versuche mindestens 2 Hilfskräfte zu organisieren, die uns beim Kistenschleppen behilflich sein können. Eine möglichst nahe Anfahrt mit unserem Auto an die Zugangswege zum Saal ist hilfreich (z. B. Sperrpfosten entfernen). Nach dem groben Aufbau im Saal, bei dem eine Hilfskraft dankbar angenommen wird, benötigen wir Zeit für Details und Proben, bei denen der Saal möglichst leer sein sollte (auch keine anderen Mitarbeiter sollten anwesend sein, damit wir uns voll auf unsere Arbeit konzentrieren können). Falls wir miteinander abgesprochen haben, dass Du als Veranstalter einen Techniker stellst, so sollte dieser Mitarbeiter dann für eine Probe anwesend sein. Nach der Veranstaltung warte ich gerne mit dem Abbau, bis alle Gäste den Saal verlassen haben und Gespräche beendet sind. Wir sollten aber bedenken, dass dann weitere 1 bis 2 Stunden vergehen, bis alle Dinge verpackt sind und die Kisten (wieder mit 2 von Euch gestellten Hilfskräften) zum Auto gebracht werden können. Wenn diese Dinge gut eingeplant werden, stellen sie in er Regel kein Problem dar.

Garderobe und Verpflegung
Falls die Bühne ausreichend tief (mindestens 4 Meter) ist, und nach hinten und seitlich halbwegs abgeschirmt ist, können wir den Raum hinter dem Bühnenrückvorhang (den wir stellen) als Garderobe nutzen. Wünschenswert wäre aber schon, dass es einen separaten Raum zum Umziehen, wenn möglich mit Zugang zu Toiletten gibt. Dieser sollte optimaler Weise über einen Zugang direkt zur Bühne verfügen. Manchmal reicht es auch, wenn eine zweite Saaltür dafür verwendet wird, die dann für die Zuschauer gesperrt bleibt.

Oft machen sich Veranstalter viele Gedanken darum, wie sie mein Team und mich verpflegen können. Das erkennen wir dankbar an, sind aber wegen des Zeitdrucks oft gar nicht in der Lage, es auch zu genießen. Ich selber kann und möchte vor den Auftritten keine Mahlzeiten zu mir nehmen. Wenn Ihr den Gästen nach der Show die Möglichkeit zu einem Imbiss bietet, schließen wir uns gerne an. Generell verpflegen wir uns aber selbst und erwarten von Dir als Veranstalter in dieser Richtung nichts.